§ 1 Geltungsbereich der AGB
Das Landhaus Schulze-Hamann als Kochwerkstatt bietet Kochevents, Kochschulungen und Gruppenunterricht zum Thema „Kochen“ für alle Interessentengruppen an. Unter der Anleitung von Angela Schulze-Hamann, Inhaberin, und /oder von ihr Beauftragten werden unterschiedliche Themenkurse angeboten und durchgeführt.
Dauer und Kursteilnehmerzahlen der einzelnen Veranstaltungen können variieren. Im Allgemeinen beträgt die Dauer eines Kurses zwischen 4 und 5 Stunden. Die Teilnehmerzahl in den Kochkursen liegt meistens zwischen 8 und 15 Personen.
Die Buchung von Leistungen/Veranstaltungen bei Landhaus Schulze-Hamann GbR (im folgenden Veranstalter genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Nachfolgende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Bereitstellung von Räumen und evtl. gastronomische Leistungen einzeln oder als komplette Veranstaltung.
§ 2 Vertragsschluss
1. Mit der Anmeldung, welche schriftlich, telefonisch, per Mail oder über das Internet erfolgen kann, zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Kochkurs/Event) bzw. Buchung, bietet/en der/die Teilnehmer, Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Kauf oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Veranstalter eine Bestätigung, die per Internet/Mail oder Post verschickt wird
2. Die buchende Person ist verpflichtet, die ihr zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von ihr gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss sie unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Sollte sie 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Kurses/Events keine Bestätigung erhalten haben, so ist sie verpflichtet sich umgehend mit dem Veranstalter schriftlich oder mündlich in Verbindung zu setzen.
3. Die buchende Person haftet für alle Verpflichtungen mit angemeldeten Teilnehmenden aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erfüllen.
Sollte die buchende Person nicht selbst an der Veranstaltung teilnehmen, gehen sämtliche Haftungen und Verpflichtungen aus der Buchung automatisch auf den/die Teilnehmenden an der Veranstaltung über.
§ 3 Widerrufsrecht
1. Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:
Landhaus Schulze-Hamann GbR
Segeberger Str. 32
23813 Blunk
info@landhaus-schulze-hamann.de
3. Der Buchungspreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden notwendig.
4. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Veranstaltung bereits stattgefunden hat.
Ende der Widerrufsbelehrung.
§ 4 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der zugegangenen Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Kurs/Eventbeschreibung, Details und Erläuterungen.
2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt der Veranstaltungen erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Kurses/Veranstaltung/Event) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inkl. ges. Mehrwertsteuer in Euro. Es sei denn, im zugrunde liegenden Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 5 Zahlung
1. Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 Rücktritt vom Kunden / Stornierung / Terminverschiebung
1. Teilnehmende können bis Beginn des Kurses/Events jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Beim Rücktritt nach bereits erfolgter Buchung eines Erlebnisses beim Veranstalter erfolgt die Rücktrittsentschädigung zu 100%.
Ab Zugang der Bestätigung unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Leistung erfolgt die Rücktrittsentschädigung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises:
vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50%
vom 7. Tag bis zum 3. Tag vor Beginn: 75%
ab dem 3. Tag vor Beginn: 100%.
Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %.
Bei Gruppenbuchung gilt die Regelung für einzelne Teilnehmende entsprechend.
§6.1 Gültigkeitsdauer von Gutscheinen
1. Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Sie den Gutschein erworben haben. Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Wert der Geschenkgutscheine verwendet werden. Die Gültigkeitsdauer entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist.
2. Während der Gültigkeitsdauer kann ein Gutschein innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum für ein bestimmtes Erlebnis eingelöst werden. Sofern auf dem Gutschein kein abweichendes Datum aufgedruckt ist. Das aufgedruckte Datum auf dem Gutschein ist für die Einlösefrist maßgeblich. Aufgrund der Preiskalkulation und Kapazitätsplanung ist eine längere Übernahme des Preissteigerungsrisikos nicht möglich. Nach dem Ablauf der 12-monatigen Einlösefrist kann der Wert des Erlebnisgutscheins im Rahmen der Gültigkeitsdauer verwendet werden. Es besteht lediglich kein Anspruch mehr auf die Einlösung für ein konkretes Erlebnis.
3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4. Der Veranstalter empfiehlt in bestimmten Fällen den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung.
5. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
6. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins und des Ortes besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird vom Veranstalter an den Teilnehmer unbar ausgezahlt.
7. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
§ 7 Rücktritt durch den Veranstalter – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen.
1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl).
b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung (Kochkurs/Events) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt des Veranstalters später als ein Tag vor Beginn ist nicht zulässig.
2. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird.
3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1-2 durch den Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.
4. Wird das Event nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
5. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
§ 8 Ausfall
Sofern bei einer Veranstaltung bzw. Kochkurs eine bestimmte technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder Person am Veranstaltungstag nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Events, auch kurzfristig, abzusagen bzw. wenn möglich durch einen gleichwertigen Ersatz zu ersetzen.
Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis unbar an die Teilnehmer zurückgezahlt.
Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die in den jeweiligen getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich. Der Veranstalter ist jedoch von ihrer Lieferungsverpflichtung befreit, sollte er an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert und diese Umstände trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können (z.B. höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe ). Tritt einer der oben genannten Umstände ein, so entfallen etwaige Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.
§ 9 Haftung des Veranstalters
1. Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
3. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
4. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§ 9a Haftung der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden haften persönlich für die durch sie beschädigten Einrichtungen und Gegenstände des Veranstalters. Die Teilnehmenden haften für Schäden und Unfälle, die direkt durch sie, anderen Teilnehmenden gegenüber, entstanden sind. Die Haftung gegenüber den Teilnehmenden für Unfälle, Verluste und Beschädigungen von Gegenständen übernimmt der Veranstalter nicht.
Bei Schäden / Bruch durch Teilnehmende am Equipment inkl. und insbesondere an Öfen, Ceranfeldern und elektrischen Geräten jeglicher Art wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter gesamtschuldnerisch.
Ist eine schadenverursachende Person bei einer Gruppenbuchung nicht ermittelbar, haftet der Besteller der Veranstaltung gemäß obiger Bestimmung.
§ 10 Änderungen der AGB
Landhaus Schulze-Hamann GbR behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die auf der Webseite abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass ein gesonderter Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgt.
§ 11 Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand / Sonstiges
1. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz von Landhaus Schulze-Hamann GbR.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften in Ihrem Heimatland günstiger sind (Art. 29 EGBGB).
3. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Firmensitz von Landhaus Schulze-Hamann GbR.
4. Foto- und Videoaufnahmen für private Zwecke sind gestattet. Die Teilnehmenden bzw. Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter stimmen zu, dass der Veranstalter Foto-bzw. Videoaufnahmen anfertigen und diese nach eigenem Ermessen verwenden darf.
5. Es wird grundsätzlich keine Haftung, auch nicht für allergische Reaktionen, beim Verzehr von Speisen und Getränken übernommen. Allergien und Unverträglichkeiten oder Ablehnung von bestimmten Lebensmitteln aus religiösen oder anderen Gründen müssen vor dem Event angegeben werden.
Während der Veranstaltung können wir evtl. hierauf nicht reagieren!
Wir behalten uns eine saisonale Änderung oder auch aus anderen Gründen notwendige Änderung (z.B. wegen Nichtverfügbarkeit) des Speisenangebotes vor.
6. Winterdienst findet nur eingeschränkt statt. Das Betreten des Grundstückes erfolgt auf eigene Gefahr.
7. Die Verwendung Ihrer Daten erfolgt gemäß der Ausführungen zum Datenschutz die Sie unter https://landhaus-schulze-hamann.de/datenschutz/ einsehen können.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen anfechtbar sein, bzw. sich als unwirksam erweisen, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Blunk, 2.1.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Landhaus Schulze-Hamann GbR Segeberger Str. 32 23813 Blunk